Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beschluss (EU) 2020/1235 der Kommission vom 26. August 2020 zur Ermächtigung Griechenlands, bestimmte in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5742) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Ein neuer Chat, das ganze 32020D1235 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.