Erwägungsgrund 3 32020D1254
Am 22. Mai 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/832 angenommen, in dem festgelegt wird, dass die EUCAP Sahel Niger unbeschadet ihres Kernmandats in Niger einen Beitrag zur Regionalisierung der GSVP-Maßnahmen in der Sahelzone leisten soll.