Beschluss (EU) 2020/1264 der Europäischen Zentralbank vom 8. September 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2020/38)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/1743 (EZB/2019/31) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 2 32020D1264
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