Erwägungsgrund 3 32020D1268
Nach Prüfung aller sonstigen finanziellen Möglichkeiten, innerhalb der Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen für 2020 der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) auf unvorhersehbare Umstände zu reagieren, und in Anbetracht der Tatsache, dass 2020 sonst kein besonderes Instrument mehr zur Verfügung steht, damit auf solche Umstände reagiert werden kann, ist es erforderlich, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen, um dem dringenden Bedarf an humanitärer Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei Rechnung zu tragen, indem die Mittel für Verpflichtungen im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 über die Obergrenze der Rubrik 4 des MFR hinaus aufgestockt werden.