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Trotz der großen Anstrengungen, die seit Juni 2020 unternommen worden seien, um den zurückgestellten Untersuchungen Vorrang einzuräumen und die Anzahl der durchgeführten ärztlichen Untersuchungen zu erhöhen, werde es nicht möglich sein, den Rückstau bei der Durchführung der ärztlichen Untersuchungen innerhalb des in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Verlängerungszeitraums abzubauen. Zum einen würden die entsprechenden Ressourcen der Gesundheitsdienste auch zur Betreuung von COVID-19-Patienten benötigt. Außerdem lasse sich die Anzahl der Mediziner, die zur Begutachtung der Tauglichkeit von Triebfahrzeugführern zugelassen seien, vor dem Hintergrund der Pandemie und angesichts der Besonderheiten dieser ärztlichen Untersuchungen nicht wesentlich erhöhen.
Trotz der Wiederaufnahme der regelmäßigen medizinischen und psychologischen Untersuchungen von Triebfahrzeugführern, bestünden noch erhebliche Probleme, diese…
Nach den von den Niederlanden vorgelegten Informationen ist unklar, in welchem Umfang und in welchem Tempo die Ärzte die notwendigen Tätigkeiten wieder…
Auf der Grundlage der vom CBR vorgelegten Daten geht das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft davon aus, dass sich der Rückstau bei den ärztlichen…
Den Angaben des Vereinigten Königreichs zufolge können aufgrund der Abstandsregeln und zusätzlichen Hygienevorschriften im Rahmen der Verfahren zur Überprüfung…
Nach den Informationen des Vereinigten Königreichs hat dieser Rückstand bei den (verschobenen) ärztlichen Untersuchungen zur Folge, dass bis Ende Dezember 2020…
Nach Angaben des Vereinigten Königreichs wurden zwischen dem 26. März 2020 und dem 4. Juli 2020 zahlreiche regelmäßige ärztliche Untersuchungen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.