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Beschluss (EU) 2020/1282 der Kommission vom 31. August 2020 zur Ermächtigung Frankreichs, bestimmte in den Artikeln 11, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 6027) (Nur der französische Text ist verbindlich)
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