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Gemäß Artikel 20 Absatz 4 des NEAFC-Übereinkommens kann jeder Staat dem NEAFC-Übereinkommen beitreten, sofern drei Viertel der Vertragsparteien des Übereinkommens dem Beitrittsantrag des betreffenden Staates binnen 90 Tagen nach Notifizierung des Antragseingangs durch den Verwahrer zustimmen.
Der Mitgliedstaat, dem ein Antrag gemäß Artikel 40 vorgelegt wird, entscheidet innerhalb von 120 Tagen über diesen Antrag.
Nach Artikel 14 des ADR gelten vorgeschlagene Änderungen der Anhänge als angenommen, es sei denn, mindestens ein Drittel der Vertragsparteien oder, falls diese…
Der Beitritt vor Ablauf des Übergangszeitraums würde es dem Vereinigten Königreich ermöglichen, den sich aus dem SRÜ ergebenden Verpflichtungen in Bezug auf…
Das NEAFC-Übereinkommen gilt gegenwärtig für das Vereinigte Königreich, weil die Union Vertragspartei des Übereinkommens ist, während der Beitritt von…
Für jeden beitretenden Staat tritt dieses Übereinkommen am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Hinterlegung der…
Die Änderungen der überarbeiteten Fassung treten am dreißigsten Tag nach ihrer Annahme durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.