Erwägungsgrund 1 32020D1325
Das Übereinkommen über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik (im Folgenden „NEAFC-Übereinkommen“) wurde mit dem Beschluss 81/608/EWG des Rates genehmigt und ist am 17. März 1982 in Kraft getreten.