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Ab dem 1. Oktober 2020 wird es zu organisatorischen Veränderungen bei der EZB-Bankenaufsicht kommen, wozu die Schaffung von zwei zusätzlichen Geschäftsbereichen, die Neuverteilung von Aufgaben und die Umbenennung von Geschäftsbereichen gehören. Infolgedessen entspricht der Beschluss (EU) 2017/937 (EZB/2017/17) nicht mehr der Organisationsstruktur der EZB-Bankenaufsicht.
Ab dem 1. Oktober 2020 wird es zu organisatorischen Veränderungen bei der EZB-Bankenaufsicht kommen, wozu die Schaffung von zwei zusätzlichen…
Ab dem 1. Oktober 2020 wird es zu organisatorischen Veränderungen bei der EZB-Bankenaufsicht kommen, wozu die Schaffung von zwei zusätzlichen…
Ab dem 1. Oktober 2020 wird es zu organisatorischen Veränderungen bei der EZB-Bankenaufsicht kommen, wozu die Schaffung von zwei zusätzlichen…
Ab dem 1. Oktober 2020 wird es zu organisatorischen Veränderungen bei der EZB-Bankenaufsicht kommen, wozu die Schaffung von zwei zusätzlichen…
Ab dem 1. Oktober 2020 nimmt die EZB die Aufgaben in den in Artikel 4 Absätzen 1 und 2 und Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 genannten Bereichen in…
Im Beschluss (EU) 2019/322 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/4) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.