Beschluss (EU) 2020/1335 der Europäischen Zentralbank vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1377 (EZB/2020/43)
Im Beschluss (EU) 2019/1377 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/26) werden die Leiter von Arbeitseinheiten bestimmt, die delegierte Beschlüsse gemäß den Artikeln 3, 4, 5 und 6 des Beschlusses (EU) 2019/1376 (EZB/2019/23) erlassen können.
Erwägungsgrund 4 32020D1335
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