Erwägungsgrund 2 32020D0135Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt werden.
Erwägungsgrund 2 32015D1993BESCHLUSS (EU) 2015/1993 DES RATES vom 22. Oktober 2015 zur Genehmigung des Abschlusses — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits durch die Europäische Kommission
Das Abkommen betrifft auch Fragen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Gemeinschaft“) fallen.
Erwägungsgrund 4 32020D0971BESCHLUSS (Euratom) 2020/971 DES RATES vom 20. November 2017 zur Genehmigung des Abschlusses des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft
Das Abkommen umfasst auch Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen.
Erwägungsgrund 5 32014D0670BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Genehmigung des Abschlusses des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/670/Euratom)
Das Abkommen erstreckt sich auch auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen; dies gilt insbesondere für Artikel 342…
Erwägungsgrund 3 32014D0315BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2013 über die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/315/Euratom)
Der Abschluss des Protokolls durch die Kommission sollte in Bezug auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen,…
Erwägungsgrund 6 32020D0971BESCHLUSS (Euratom) 2020/971 DES RATES vom 20. November 2017 zur Genehmigung des Abschlusses des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft
Das Abkommen sollte daher für die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, auch im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft…