Art. 6 32024D2860BESCHLUSS (EU) 2024/2860 DER KOMMISSION vom 24. November 2023 SA.32953 (2014/C) — Staatliche Beihilfemaßnahmen zugunsten von Trenitalia S.p.A. — Italien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 8017) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Italien übermittelt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses die folgenden Informationen: — Gesamtbetrag der Beihilfen, den…
Art. 4 Abs. 2 32016D1208BESCHLUSS (EU) 2016/1208 DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2015 über die staatliche Beihilfe Italiens zugunsten der Banca Tercas (SA.39451 (2015/C) (ex 2015/NN)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 9526) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Italien unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 1 genannten Beihilfe…
Art. 4 Abs. 2 32020D1411BESCHLUSS (EU) 2020/1411 DER KOMMISSION vom 2. März 2020 über die staatliche Beihilfe C 64/99 (ex NN 68/99), die Italien zugunsten der Seeverkehrsgesellschaften Adriatica, Caremar, Siremar, Saremar und Toremar (Tirrenia-Gruppe) durchgeführt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1108) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Italien unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 1 Absatz 3 genannten…
Art. 7 Abs. 1 32022D0448BESCHLUSS (EU) 2022/448 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2021 über die von Italien durchfgeführten Maßnahmen SA.32014, SA.32015, SA.32016 (2011/C) (ex 2011/NN) zugunsten von Siremar und seinem Erwerber Società Navigazione Siciliana (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4268) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Italien übermittelt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses die folgenden Informationen: — Gesamtbetrag (Nennbetrag und…
Art. 4 Abs. 2 32023D2160BESCHLUSS (EU) 2023/2160 DER KOMMISSION vom 27. März 2023 über die von Italien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.55678 (2019/NN) zugunsten von Alitalia (neues Darlehen an Alitalia) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 1713) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Italien unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 1 genannten Beihilfe…