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Der Finanzbedarf der APF für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 wird auf 113 000 000 EUR geschätzt.
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum 2021–2027 500 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen.
Der Bedarf der APF im Zeitraum 2019-2020 wird auf 814 860 000 EUR veranschlagt.
Der zusätzliche Bedarf der APF im Zeitraum 2016-2018 wird auf 685 000 000 EUR veranschlagt.
Aus den freigegebenen Projektmitteln des 10. EEF wird ein Betrag in Höhe von bis zu 113 000 000 EUR für die Auffüllung der APF für den Zeitraum vom 1. Januar…
Gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 wird die Finanzausstattung für die Durchführung des spezifischen Programms für den Zeitraum vom 1. Januar…
Es ist angezeigt, freigegebene Projektmittel des 10. EEF für die Deckung des ungedeckten Finanzierungsbedarfs der APF im Jahr 2016 und für die Reaktion auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.