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Es ist angezeigt, freigegebene Mittel aus Projekten im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „10. EEF“) zu verwenden, um die Finanzierung der APF bis Ende Juni 2021 oder bis zum Ablauf der Geltungsdauer des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, sicherzustellen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollte die Unterstützung von friedensfördernden Maßnahmen unter afrikanischer Führung finanziert werden.
Es ist angezeigt, freigegebene Mittel aus Projekten im Rahmen des 10. EEF einzusetzen, um die Finanzierung der APF für Afrika bis Ende 2020 sicherzustellen.
Aus den freigegebenen Projektmitteln des 10. EEF wird ein Betrag in Höhe von bis zu 113 000 000 EUR für die Auffüllung der APF für den Zeitraum vom 1. Januar…
Es ist angezeigt, freigegebene Projektmittel des 10. EEF für die Deckung des ungedeckten Finanzierungsbedarfs der APF im Jahr 2016 und für die Reaktion auf…
Mittel aus Rückflüssen im Rahmen der Investitionsfazilität für die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP), die aus Finanzierungen…
Für Finanzierungen im Rahmen der AKP-Investitionsfazilität wird der in Artikel 1 Absatz 5 des Internen Abkommens über den 11. EEF festgelegte Zeitraum, während…
Das laufende Engagement der Union für Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika (APF) sollte bis Ende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.