Erwägungsgrund 2 32020D1467
Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2020. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2021 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2020. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2021 verlängert werden.