Erwägungsgrund 2 32020D1484
Die Verhandlungen mit der Republik Kuba sind abgeschlossen, und am 3. Juli 2020 wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Kuba nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) paraphiert.