Erwägungsgrund 4 32020D1487
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens bei — aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanzierten — Maßnahmen der Union zur Förderung der Funktionsweise und Entwicklung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen fortzusetzen.