Erwägungsgrund 4 32020D1488
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens bei — aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanzierten — Maßnahmen der Union im Bereich des Gesellschaftsrechts fortzusetzen.
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens bei — aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanzierten — Maßnahmen der Union im Bereich des Gesellschaftsrechts fortzusetzen.