Erwägungsgrund 2 32019D1954BESCHLUSS (EU) 2019/1954 DES RATES vom 18. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Verfahrensordnung für Vermittlungsverfahren, der Verfahrensordnung für Schiedspanels und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 80 Absatz 1 des Abkommens nimmt der WPA-Ausschuss die dort als Geschäftsordnung bezeichnete Verfahrensordnung und den Verhaltenskodex für die…
Erwägungsgrund 3 32013D0331BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen und des gemeinsamen Entwicklungsausschusses, die im Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehen sind (2013/331/EU)
Nach Artikel 64 des Abkommens gibt sich der WPA-Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 1 32013D0331BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen und des gemeinsamen Entwicklungsausschusses, die im Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehen sind (2013/331/EU)
Nach dem Abkommen gibt sich der WPA-Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 2 32019D1954BESCHLUSS (EU) 2019/1954 DES RATES vom 18. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Verfahrensordnung für Vermittlungsverfahren, der Verfahrensordnung für Schiedspanels und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 80 Absatz 1 des Abkommens werden die Streitbeilegungsverfahren, die in Titel VI (Streitvermeidung und -beilegung) Kapitel 3…
Erwägungsgrund 2 32020D0619BESCHLUSS (EU) 2020/619 DES RATES vom 30. April 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem gemäß Artikel 18 des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens zur Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist
Der gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) gibt sich…
Erwägungsgrund 2 32013D0331BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen und des gemeinsamen Entwicklungsausschusses, die im Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehen sind (2013/331/EU)
Mit Artikel 64 des Abkommens wird ein WPA-Ausschuss eingesetzt, der für die Verwaltung des Abkommens und für die Durchführung aller darin genannten Aufgaben…