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Die Kommission muss demzufolge möglicherweise die Unterrichtung betroffener Personen und die Anwendung anderer Rechte beschränken, soweit dies im Rahmen von Kontroll-, Überwachungs-, und Ordnungsfunktionen gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2018/1725, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im mit der Verordnung (EU) 2019/452 geschaffenen Kontrollmechanismus verbunden sind, notwendig ist.
Die Kommission sollte die vorgenommenen Beschränkungen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Person auf Unterrichtung nach…
Unbeschadet des Artikels 14 Absatz 5 und des Artikels 16 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1725 kann die Kommission auf der Grundlage des Artikels 25 der…
Nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 kann die Kommission ferner die Unterrichtung betroffener Personen und die Ausübung anderer Rechte betroffener…
Auf der Grundlage von Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 kann es erforderlich sein, dass die Kommission die Bereitstellung von Informationen für…
Darüber hinaus muss die Kommission möglicherweise auch die Unterrichtung betroffener Personen und die Anwendung anderer Rechte betroffener Personen im…
Darüber hinaus muss die Kommission möglicherweise auch die Unterrichtung betroffener Personen und die Anwendung anderer Rechte betroffener Personen im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.