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In Anbetracht der Einreihungsavise, der Beschlüsse über die zolltarifliche Einreihung, der Änderungen der Erläuterungen oder sonstiger Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems sowie der Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des HS-Übereinkommens ist es zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da diese Einreihungsavise und einige dieser Beschlüsse über die zolltarifliche Einreihung und Änderungen nach ihrer Annahme in einer Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 34 Absatz 7 Buchstabe a Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht werden und für die Mitgliedstaaten Geltung erlangen. Der Standpunkt wird im Ausschuss für das Harmonisierte System vertreten.
In Anbetracht der Einreihungsavise, der Beschlüsse über die zolltarifliche Einreihung, der Änderungen der Erläuterungen und sonstiger Stellungnahmen zur…
Der Ausschuss für das Harmonisierte System soll in seiner Sitzung im September 2020 Einreihungsavise, Beschlüsse über die zolltarifliche Einreihung, Änderungen…
Der Ausschuss für das Harmonisierte System soll in seiner Sitzung im September 2020 Einreihungsavise, Beschlüsse über die zolltarifliche Einreihung, Änderungen…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der 66. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hinsichtlich der Annahme von…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der 66. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hinsichtlich der Annahme von…
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c des HS-Übereinkommens hat der Ausschuss für das Harmonisierte System unter anderem die Aufgabe, Erläuterungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.