Art. 1 32020D1580BESCHLUSS (EU) 2020/1580 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/721 zwecks Aufnahme des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der 75. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und der 102. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zu der Billigung eines MSC-MEPC.5/Rundschreibens über eine Mustervereinbarung für die Ermächtigung anerkannter Organisationen zum Tätigwerden für die Verwaltung zu vertreten ist
Der Beschluss (EU) 2020/721 des Rates wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 6 32020D1101BESCHLUSS (EU) 2020/1101 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4936)
Der Beschluss (EU) 2020/491 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32015D2300Aus diesem Grund sollte der Beschluss (EU) 2015/1352 aufgehoben und durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden —
Erwägungsgrund 12 32020D2229Der Beschluss Nr. 445/2014/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32017D1331BESCHLUSS (EU) 2017/1331 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/435 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben
Der Beschluss (EU) 2015/435 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32021D0660BESCHLUSS (EU) 2021/660 DER KOMMISSION vom 19. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 2693)
Der Beschluss (EU) 2020/491 sollte daher entsprechend geändert werden —