Erwägungsgrund 1 32020D1545
Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Abkommen“), das mit dem Beschluss (EU) 2017/418 des Rates genehmigt wurde, ist am 10. Mai 2017 in Kraft getreten. Das Protokoll über die Durchführung des Abkommens (im Folgenden „Protokoll“) galt seit dem 14. Oktober 2016 für einen Zeitraum von vier Jahren.