Erwägungsgrund 3 32020D0255BESCHLUSS (EU) 2020/255 DES RATES vom 17. Februar 2020 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32020D0753BESCHLUSS (EU) 2020/753 DES RATES vom 30. März 2020 über den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32020D0951BESCHLUSS (EU) 2020/951 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32020D0952BESCHLUSS (EU) 2020/952 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32020D0953BESCHLUSS (EU) 2020/953 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss, im Namen der Union, des Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32020D0948BESCHLUSS (EU) 2020/948 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden.