Erwägungsgrund 2 32020D1556
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2021 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2021 verlängert werden.