Erwägungsgrund 3 32020D1575Eine Festlegung des geltenden Verfahrens zur Bewertung und Weiterverfolgung von Informationen über die mittels des Whistleblowing-Tools gemeldeten Informationen…
Art. 2 32020D1575Zuständige Stelle
Betreffen Meldungen von Informationen der mittels des Whistleblowing-Tools eingegangenen Verstöße einen hochrangigen Funktionsträger der EZB, dem selbst ein…
Erwägungsgrund 4 32020D1575Zur Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung des erweiterten Rahmens und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit bei der Bewertung und Weiterverfolgung der…
Art. 38 Abs. 4 32014R0468Die EZB übt bei der Beurteilung, wie die eingegangenen Meldungen zu bewerten und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, ein angemessenes Ermessen aus.
Erwägungsgrund 1 32020D1575Die Whistleblowing-Strategie der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde kürzlich im Ethik-Rahmen der EZB erweitert . Informationen über Verstöße, die mittels der…