Erwägungsgrund 2 32020D1575
Damit das Whistleblowing-Tool der EZB Wirksamkeit entfalten kann, sollte eine ausführliche Bewertung und Weiterverfolgung aller Meldungen vorgesehen sein, die mittels des neuen Meldetools eingehen. Unter der Verantwortung einer benannten zuständigen Stelle sollte die Bewertung und Weiterverfolgung nach einem harmonisierten Verfahren durchgeführt werden.