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Der Standpunkt, der im Namen der Union im ICC zu vertreten ist, besteht darin,
keine Einwände gegen den Beschluss des ICC zur Verlängerung des ICA um ein Jahr zu erheben, die in der auf der 127. Tagung des ICC gebilligten Resolution 471 festgelegt wurde;
erforderlichenfalls auf den folgenden Tagungen des ICC dafür zu stimmen, dass das ICA um Zeiträume von insgesamt höchstens acht Jahren nach dem ursprünglichen Außerkrafttreten des ICA oder bis zum vorläufigen oder endgültigen Inkrafttreten eines neuen Übereinkommens verlängert wird, je nachdem, was früher eintritt.
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