Erwägungsgrund 4 32020D1698BESCHLUSS (EU) 2020/1698 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt im Bilateralen Aufsichtsgremium zu im Namen der Europäischen Union vertretenden Standpunkt zu dem Beschluss Nr. 0011 zur Annahme des Anhangs 4 zum Abkommen
Artikel 5 des Abkommens in seiner geänderten Fassung sieht die Ausarbeitung neuer Anhänge über Angelegenheiten innerhalb seines Anwendungsbereichs vor.
Erwägungsgrund 5 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Daher sollten die Anhänge I, II und V des Abkommens entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 2 32019D1917BESCHLUSS (EU) 2019/1917 DES RATES vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union bei der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel im Zusammenhang mit der vorgesehenen Annahme bestimmter Änderungen der Anlage 3 zu vertreten ist
Gemäß Artikel X Absatz 5 des Abkommens kann die Versammlung der Vertragsparteien Änderungen von Anlagen des Abkommens annehmen.
Erwägungsgrund 3 32019D1569BESCHLUSS (EU) 2019/1569 DES RATES vom 16. September 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft zur Änderung der Anhänge 1 und 2 des Abkommens zu vertreten ist
Gemäß Artikel 11 des Abkommens kann der Ausschuss über Änderungen der Anhänge des Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32019D2106BESCHLUSS (EU) 2019/2106 DES RATES vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zu vertreten ist
Gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Abkommens kann der Gemeinsame Ausschuss die Anhänge des Abkommens ändern.
Erwägungsgrund 3 32019D2106BESCHLUSS (EU) 2019/2106 DES RATES vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zu vertreten ist
Gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Abkommens kann der Gemeinsame Ausschuss die Anhänge des Abkommens ändern.