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Gemäß Artikel 9 und Artikel 9a Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG wurde mit dem Beschluss 2010/634/EU der Kommission die unionsweite Menge der für 2013 zur Versteigerung oder zur kostenlosen Zuteilung zu vergebenden Zertifikate festgelegt. Um dem Beitritt Kroatiens zur Union, der Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) auf die EWR-EFTA-Staaten sowie neuen Informationen und genaueren Daten Rechnung zu tragen, wurde mit dem Beschluss 2013/448/EU der Kommission , in dem für 2013 eine unionsweite Menge von 2 084 301 856 Zertifikaten festgelegt wurde, der Beschluss 2010/634/EU entsprechend geändert. Zur Bestimmung der Gesamtmenge der in den Kalenderjahren nach 2013 zu vergebenden Zertifikate sollte diese Menge jährlich um einen linearen Faktor von 1,74 % verringert werden.
Die unionsweite Menge der Zertifikate, die ab 2013 jährlich vergeben werden, wird ab der Mitte des Zeitraums von 2008 bis 2012 linear verringert. Die Menge wird…
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1722 der Kommission wurde die unionsweite Menge der Zertifikate gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2003/87/EG für 2021 auf 1 571 583 007…
Mit der Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Richtlinie 2003/87/EG geändert, um den linearen Verringerungsfaktor ab 2021…
Artikel 9 erhält folgende Fassung: Gemeinschaftsweite Menge der vergebenen Zertifikate Die gemeinschaftsweite Menge der Zertifikate, die ab 2013 jährlich…
Mit der Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Richtlinie 2003/87/EG geändert, um die unionsweite Menge der Zertifikate im…
Zudem wurde mit der Richtlinie (EU) 2023/959 die Richtlinie 2003/87/EG geändert, um den linearen Faktor für die Jahre 2024 bis 2027 auf 4,3 % anzuheben. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.