Art. 2 32020D1747BESCHLUSS (EU) 2020/1747 DES RATES vom 20. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anlagen 2-C-1 und 2-C-2 des Anhangs 2-C über Kraftfahrzeuge und Teile davon zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D1787BESCHLUSS (EU) 2020/1787 DES RATES vom 23. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss im Hinblick auf eine Änderung des Beschlusses Nr. 3/2019 des AKP-EU-Botschafterausschusses über den Erlass von Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D1066BESCHLUSS (GASP) 2020/1066 DES RATES vom 20. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D0048BESCHLUSS (EU) 2020/48 DES RATES vom 21. Januar 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D1757BESCHLUSS (EU) 2020/1757 DES RATES vom 19. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D2026BESCHLUSS (EU) 2020/2026 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Ausnahme bestimmter Ankäufe von Lebensmitteln von Ausfuhrverboten oder –beschränkungen zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.