Art. 2 32026D2177BESCHLUSS (EU) 2026/2177 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines vom Königreich Spanien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2178BESCHLUSS (EU) 2026/2178 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2172BESCHLUSS (EU) 2023/2172 DES RATES vom 28. September 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Anhangs I und die Aufnahme einer Präzisierung in Anhang IV des Abkommens zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D3146BESCHLUSS (EU) 2024/3146 DES RATES vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D2144BESCHLUSS (EU) 2024/2144 DES RATES vom 22. Juli 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend die Annahme des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in“ oder „Ursprungswaren“ und über Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2180BESCHLUSS (EU) 2026/2180 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Republik Zypern vorgeschlagenen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.