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Gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Übereinkommens kann der Internationale Zuckerrat das Übereinkommen um weitere Zeiträume von jeweils höchstens zwei Jahren verlängern. Seit seinem Abschluss wurde das Übereinkommen regelmäßig um jeweils zwei Jahre verlängert. Das Übereinkommen wurde zuletzt am 10. Juli 2019 verlängert und bleibt bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft.
Gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Übereinkommens kann der Internationale Zuckerrat das Übereinkommen um weitere Zeiträume von jeweils höchstens zwei Jahren…
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates geschlossen und trat am 1. Januar…
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992, das vom Rat mit dem Beschluss 92/580/EWG im Namen der Gemeinschaft geschlossen wurde, galt zunächst bis zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.