Erwägungsgrund 6 32019D1251BESCHLUSS (EU) 2019/1251 DES RATES vom 15. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat im Hinblick auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den von der Union im Internationalen Zuckerrat im Hinblick auf die Verlängerung des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt festzulegen.…
Erwägungsgrund 4 32021D1843BESCHLUSS (EU) 2021/1843 DES RATES vom 15. Oktober 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den von der Union im Internationalen Zuckerrat während seiner 59. Tagung zu vertretenden Standpunkt festzulegen. Eine weitere Verlängerung…
Erwägungsgrund 13 32021D1851BESCHLUSS (EU) 2021/1851 DES RATES vom 15. Oktober 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf Änderungen des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 und dem Zeitplan für ihre Umsetzung zu vertretenden Standpunkt
Es ist angebracht, den im Namen der Union im Internationalen Zuckerrat während seiner 59. Tagung zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf Änderungen des ISA…
Erwägungsgrund 6 32016D1039BESCHLUSS (EU) 2016/1039 DES RATES vom 16. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung bezüglich der autonomen Präferenzregelung für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkts
Es ist daher zweckmäßig, den im Allgemeinen Rat der WTO im Namen der Union hinsichtlich dieses Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 6 32021D1837BESCHLUSS (EU) 2021/1837 DES RATES vom 15. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Beschlusses zur Festlegung einer Liste mit 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Austrittsabkommens zu werden, zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 6 32020D0372BESCHLUSS (EU) 2020/372 DES RATES vom 27. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in Bezug auf die Annahme von Änderungsanträgen zu den Anhängen 1, 3, 4, 6, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt bezüglich der Änderungsanträge festzulegen.