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Mit dem Beschluss Nr. 573/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (im Folgenden „ÖAV-Netzwerk“) für den Zeitraum vom 17. Juni 2014 bis zum 31. Dezember 2020 eingerichtet.
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Es wird ein unionsweites Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (im Folgenden ‚ÖAV-Netzwerk‘) für den…
Damit eine nahtlose Fortsetzung der Tätigkeiten des ÖAV-Netzwerks gewährleistet ist, sollte der vorliegende Beschluss ab dem 1. Januar 2021 gelten.
Das ÖAV-Netzwerk hat bei der Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Zuständigkeitsbereichen der öffentlichen…
Ziel des ÖAV-Netzwerks ist es, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu modernisieren und zu stärken und dadurch ihre Kapazität, die Qualität ihrer…
Seit seiner Einführung im Jahr 1994 ist EURES ein Kooperationsnetz zwischen der Kommission und den ÖAV, das über sein personelles Netz und über…
Das ÖAV-Netzwerk sollte die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern stärken und gemeinsame Initiativen zum Austausch von Informationen und bewährten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.