Erwägungsgrund 7 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Daher ist es zweckmäßig, das Abkommen bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern —
Erwägungsgrund 4 32021D0813BESCHLUSS (GASP) 2021/813 DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher bis zum 31. Mai 2024 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32014D0784BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinien 02.03.01 und 12.02.01) zu vertretenden Standpunkt (2014/784/EU)
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Parteien auch dann über den 31. Dezember 2013 hinaus fortzusetzen, wenn dieser Beschluss angenommen wird, oder wenn die…
Erwägungsgrund 5 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Damit sowohl die Union als auch die Republik Moldau weiterhin von dem Abkommen profitieren können, sollte es bis zum 30. Juni 2024 verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32019D0761BESCHLUSS (GASP) 2019/761 DES RATES vom 13. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.
Erwägungsgrund 5 32014D0784BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinien 02.03.01 und 12.02.01) zu vertretenden Standpunkt (2014/784/EU)
Gemäß Artikel 1 Absatz 8 des Protokolls 32 zum EWR-Abkommen sollte die Zusammenarbeit der Parteien über den 31. Dezember 2013 hinaus fortgesetzt werden,…