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Das ÖAV-Netzwerk sollte seine systematische und strukturelle Zusammenarbeit mit anderen relevanten Arbeitsmarktakteuren fortsetzen, intensivieren und verstärken, insbesondere mit den Agenturen der Union in den Bereichen Beschäftigung, Sozialpolitik, Gleichstellung der Geschlechter, allgemeine und berufliche Bildung sowie mit den Sozialpartnern, Dienstleistungsanbietern in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, den Verbänden, die die Interessen gefährdeter Gruppen vertreten, sowie mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um Synergien zu fördern, bewährte Praktiken auszutauschen und gegebenenfalls einen kohärenten politischen Rahmen sicherzustellen.
Das ÖAV-Netzwerk sollte die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern stärken und gemeinsame Initiativen zum Austausch von Informationen und bewährten…
Ziel des ÖAV-Netzwerks ist es, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu modernisieren und zu stärken und dadurch ihre Kapazität, die Qualität ihrer…
Artikel 5 erhält folgende Fassung: Zusammenarbeit Das ÖAV-Netzwerk entwickelt eine Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern des Arbeitsmarkts,…
Das ÖAV-Netzwerk sollte die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte fördern, die unter anderem den Grundsatz der aktiven Unterstützung der…
Das ÖAV-Netzwerk hat bei der Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Zuständigkeitsbereichen der öffentlichen…
Die Behörde sollte die Bemühungen der Union und der Mitgliedstaaten im Bereich der unionsweiten Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Systeme der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.