Erwägungsgrund 4 32020D1786
Mit Artikel 7 des Abkommens wird ein mit der Überwachung der Umsetzung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Außerdem kann der Gemischte Ausschuss bestimmte Änderungen des Protokolls verabschieden. Um die Beschlussnahme bezüglich solcher Änderungen zu erleichtern, sollte die Kommission ermächtigt werden, sie unter bestimmten materiell- und verfahrensrechtlichen Bedingungen nach einem vereinfachten Verfahren im Namen der Union zu genehmigen.