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Spätestens bis zum 30. September 2025 übermittelt Frankreich der Kommission einen Überwachungsbericht, damit diese beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Ermächtigung gemäß Artikel 1 weiterhin gegeben sind. Der Überwachungsbericht muss die im Anhang festgelegten Informationen enthalten.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission erstmals bis zum 26. Juni 2027 und danach jährlich die folgenden Informationen, die für die Erstellung des in…
Damit die Kommission beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Ermächtigung weiterhin erfüllt sind, sollte Frankreich der Kommission bis zum 30. September…
Spätestens bis zum 30. September 2025 übermittelt Portugal der Kommission einen Überwachungsbericht, damit diese beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die…
Spätestens bis zum 30. September 2025 übermitteln die spanischen Behörden der Kommission einen Überwachungsbericht, damit diese beurteilen kann, ob die…
Frankreich legt der Kommission bis zum 30. September 2025 einen Bewertungsbericht vor, anhand dessen die Kommission beurteilen kann, ob die Bedingungen, die die…
Damit die Kommission beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Ermächtigung weiterhin erfüllt sind, sollte Portugal der Kommission bis zum 30. September…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.