Art. 5 32020D1792BESCHLUSS (EU) 2020/1792 DES RATES vom 16. November 2020 über die Anwendung der AIEM-Steuer auf den Kanarischen Inseln
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2021.
Art. 7 32020D1790BESCHLUSS (EU) 2020/1790 DES RATES vom 16. November 2020 zur Ermächtigung Portugals, auf bestimmte in den autonomen Regionen Madeira und Azoren hergestellte alkoholische Erzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden
Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027.
Art. 5 Abs. 1 32011D0072BESCHLUSS 2011/72/GASP DES RATES vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2027 .
Art. 5 32021D0991BESCHLUSS (EU) 2021/991 DES RATES vom 7. Juni 2021 über die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen Gebieten in äußerster Randlage und zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU
Der vorliegende Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2022, mit Ausnahme von Artikel 4, der ab dem 1. Juli 2021 gilt.
Art. 2 32020D1793BESCHLUSS (EU) 2020/1793 DES RATES vom 16. November 2020 zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU betreffend die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen Gebieten in äußerster Randlage hinsichtlich seiner Geltungsdauer
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2021.
Art. 1 Nr. 1 32020D0373BESCHLUSS (GASP) 2020/373 DES RATES vom 5. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2021.“