Art. 6 32021D0476BESCHLUSS (EU) 2021/476 DER KOMMISSION vom 16. März 2021 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hartbeläge (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1579) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2009/607/EG wird aufgehoben.
Art. 2 32019D1001BESCHLUSS (EU) 2019/1001 DES RATES vom 14. Juni 2019 zur Aufhebung der Entscheidung 2009/417/EG zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Spanien
Die Entscheidung 2009/417/EG wird aufgehoben.
Art. 2 32015D1026BESCHLUSS (EU) 2015/1026 DES RATES vom 19. Juni 2015 zur Aufhebung der Entscheidung 2009/589/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Polen
Die Entscheidung 2009/589/EG wird aufgehoben.
Art. 6 32016D1349BESCHLUSS (EU) 2016/1349 DER KOMMISSION vom 5. August 2016 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Schuhe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 5028) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2009/563/EG wird aufgehoben.
Art. 6 32016D1332BESCHLUSS (EU) 2016/1332 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2016 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Möbel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4778) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2009/894/EG wird aufgehoben.
Art. 2 32016D1000BESCHLUSS (EU) 2016/1000 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Aufhebung der Entscheidung 2009/416/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Irland
Die Entscheidung 2009/416/EG wird aufgehoben.