Erwägungsgrund 2 32022D0863BESCHLUSS (EU) 2022/863 DES RATES vom 24. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Änderungen dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens kann der gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Übereinkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss (im Folgenden…
Erwägungsgrund 2 32022D1932BESCHLUSS (EU) 2022/1932 DES RATES vom 29. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Änderungen dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens kann der gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Übereinkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss EU-CTC (im…
Erwägungsgrund 2 32021D0624BESCHLUSS (EU) 2021/624 DES RATES vom 12. April 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf Änderungen der Anlagen I und III dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens kann der durch das Übereinkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss Änderungen der Anlagen zum…
Art. 23 Abs. 3 EugrFernsÜbk SLEuropäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen1
Der Ständige Ausschuss prüft jede vorgeschlagene Änderung und legt den mit Dreiviertelmehrheit seiner Mitglieder beschlossenen Wortlaut dem Ministerkomitee zur…
Erwägungsgrund 2 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Gemäß Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens kann der Gemeinsame Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) Änderungen der…
Art. 22 EugrFernsÜbk SLEuropäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen1
Nach jeder Sitzung übermittelt der Ständige Ausschuss den Vertragsparteien und dem Ministerkomitee des Europarats einen Bericht über seine Beratungen und etwa…