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Gemäß dem Übereinkommen ist der Ständige Ausschuss für die Überwachung der Anwendung des Übereinkommens verantwortlich und kann insbesondere Vorschläge zur Verbesserung der Wirksamkeit des Übereinkommens vorlegen.
Der Ständige Ausschuss hat die Aufgabe, die Anwendung dieses Übereinkommens zu überwachen. Er kann
Der Ständige Ausschuss nimmt ferner eine Bewertung der allgemeinen Ausrichtung und der Effizienz der operativen Zusammenarbeit vor; er stellt etwaige Mängel…
Das Abkommen sieht die Einsetzung eines Gemischten Ausschusses vor, um das Abkommen zu verwalten. Der Gemischte Ausschuss hat unter anderem die Aufgabe, die…
Gemäß Artikel 15 des Übereinkommens wurde der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus (im Folgenden „Ausschuss zur Überwachung…
Gemäß dem Übereinkommen kann der durch das Übereinkommen eingesetzte Ständige Ausschuss (im Folgenden „Ständiger Ausschuss“) Änderungen der Artikel 13 bis 24…
Durch Artikel 23 des Übereinkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingesetzt, der für die Verwaltung des Übereinkommens zuständig ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.