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Am 13. Dezember 2018 beschloss der EZB-Rat, dass bestimmte Parameter des APP ab dem 1. Januar 2019 angepasst werden sollen, um die Ziele des Programms zu erreichen. Konkret beschloss der EZB-Rat, die Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des APP am 31. Dezember 2018 einzustellen. Der EZB-Rat bestätigte seine Absicht, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem der EZB-Rat mit der Erhöhung der Leitzinsen der EZB beginnt, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.
Am 13. Dezember 2018 beschloss der EZB-Rat, dass bestimmte Parameter des APP ab dem 1. Januar 2019 angepasst werden sollen, um die Ziele des Programms zu…
Am 12. September 2019 beschloss der EZB-Rat, die Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des APP ab dem 1. November 2019 wieder aufzunehmen, wobei er davon…
Am 12. September 2019 beschloss der EZB-Rat, die Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des APP zur Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von…
Am 8. Dezember 2016 hat der EZB-Rat in Übereinstimmung mit seinem Mandat die Preisstabilität zu gewährleisten, entschieden, dass bestimmte Parameter des APP…
Insbesondere muss der geplante Zeithorizont für Ankäufe im Rahmen des APP bis Ende Dezember 2017 oder wenn nötig darüber hinaus verlängert werden, in jedem Fall…
Zur Verhinderung des Risikos eines unangemessenen Anziehens der finanziellen Bedingungen in einer Zeit, in der die Erholung von dem durch die Pandemie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.