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Der EZB-Rat beschloss weiterhin, dass sich die Allokation der kumulativen Nettoankäufe marktfähiger Schuldtitel, die von im Rahmen des PSPP zugelassenen Zentralregierungen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften bzw. Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag begeben werden, unter den in Frage kommenden Ländern weiterhin auf der Grundlage des Wertpapierbestandes nach der Zeichnung des Kapitals der EZB durch die jeweilige nationale Zentralbank im Sinne von Artikel 29 der ESZB-Satzung richten soll.
Die Allokation der kumulierten Nettoankäufe marktfähiger Schuldtitel, die von zugelassenen Zentralregierungen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften…
Die Allokation der kumulierten Nettoankäufe von marktfähigen Schuldtiteln, die von einer zugelassenen Zentralregierung bzw. regionalen oder lokalen…
Für PEPP-Ankäufe von notenbankfähigen marktfähigen Schuldtiteln, die von Zentralregierungen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften bzw. anerkannten…
Vorbehaltlich der in diesem Artikel festgelegten Anforderungen sind auf Euro lautende marktfähige Schuldtitel, die von der Zentralregierung bzw. den regionalen…
Am 26. März 2019 beschloss der EZB-Rat, das derzeit im geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems genutzte Konzept der Institutionen mit öffentlichem…
Durch den Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) wurde ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.