Beschluss (EU) 2020/2022 des Rates vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32020D2022
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