Beschluss (EU) 2020/2024 des Rates vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32020D2024
Erwägungsgrund 4 32020D2024Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen