Erwägungsgrund 4 32020D2022BESCHLUSS (EU) 2020/2022 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32020D2024BESCHLUSS (EU) 2020/2024 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32020D2023BESCHLUSS (EU) 2020/2023 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32022D0443BESCHLUSS (EU) 2022/443 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32022D0443BESCHLUSS (EU) 2022/443 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022D0831BESCHLUSS (EU) 2022/831 DES RATES vom 23. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang I des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —