Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Voraussetzungen für eine befristete und an Bedingungen geknüpfte Ausnahme Islands von der Anwendung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind aufgrund des relativ neuen und einheitlichen Gebäudebestands Islands weiterhin gegeben. Die Ausnahme sollte streng befristet sein und nur gelten, bis die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde.
Aufgrund der Besonderheiten des relativ neuen und einheitlichen Gebäudebestands Islands wird eine befristete und an Bedingungen geknüpfte Ausnahme von der…
Aufgrund der Besonderheiten des relativ neuen und einheitlichen Gebäudebestands Islands wurde gemäß dem Beschluss Nr. 135/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses…
Aufgrund der Besonderheiten des relativ neuen und einheitlichen Gebäudebestands Islands wird eine befristete und an Bedingungen geknüpfte Ausnahme von der…
Artikel 5 der Richtlinie 2012/27/EU verweist auf die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, die auf der Grundlage von Artikel 4 der Richtlinie…
Artikel 5 der Richtlinie 2012/27/EU verweist auf die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz nach Artikel 4 der Richtlinie 2010/31/EU über die…
Mit der Richtlinie (EU) 2023/958 wird zum letzten Mal die befristete Ausnahme für Flüge in die und aus den relevanten Drittländern verlängert. Island hat eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.