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Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten diese Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2021 verlängert werden und sollte eine Person aus der Liste in Anhang II jenes Beschlusses gestrichen werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung der Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 12. Dezember…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 12. Dezember…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 12. Dezember…
Aufgrund einer Überprüfung der im Beschluss 2014/119/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen sollte die Anwendung dieser restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2020 verlängert werden und der Eintrag zu einer Person…
Die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP gelten bis zum 31. Januar 2017. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.